Nach einer fast einjährigen Weiterbildung bin ich nun geprüfte OER-Fachexpertin BDVT. Die damit verbundene Kompetenz zur Nutzung von OER (Open Educational Resources) ist ein wichtiger Gewinn für meinen Berufsalltag.
Geprüfte OER-Fachexpertin BDVT
Prüfung mit Abschlussarbeit
Die Mühe hat sich gelohnt
Vor knapp einem Jahr begann ich meine Weiterbildung zur OER-Fachexpertin. In fünf Schritten arbeitete ich mich immer weiter voran und schloss nun endlich meine Prüfung erfolgreich ab und bin jetzt ganz offiziell geprüfte OER-Fachexpertin BDVT!
Durch meine Prüfung wurde ich auch in die Liste der OER-Expert:innen aufgenommen.
Definition von OER
Von der UNESCO geprägt und definiert
Open Educational Resources (OER) sind Bildungsmaterialien jeglicher Art und in jedem Medium, die unter einer offenen Lizenz veröffentlicht werden. Eine solche offene Lizenz ermöglicht den kostenlosen Zugang sowie die kostenlose Nutzung, Bearbeitung und Weiterverbreitung durch Andere ohne oder mit geringfügigen Einschränkungen. Dabei bestimmen die Urheber selbst, welche Nutzungsrechte sie einräumen und welche Rechte sie sich vorbehalten.
Open Educational Resources können einzelne Materialien, aber auch komplette Kurse oder Bücher umfassen. Jedes Medium kann verwendet werden. Lehrpläne, Kursmaterialien, Lehrbücher, Streaming-Videos, Multimedia-Anwendungen, Podcasts – all diese Ressourcen sind OER, wenn sie unter einer offenen Lizenz veröffentlicht werden.
OER für mehr offenes Wissen
Kein Fisch auf dem Trockenen mehr
Als Trainerin, Autorin und Bloggerin stand ich immer wieder vor dem Problem, welche Materialien ich für meine Arbeit benutzen und weiterentwickeln darf. Für mich sind besonders Bilder und Grafiken interessant, aber auch Texte, Formulare und Arbeitsblätter.
Das deutsche Gesetz ist da ganz einfach. Ist eine Ressource nicht als OER freigegeben, darf ich sie per se nicht benutzen.
An dieser Stelle fühlte ich mich oft wie ein Fisch auf dem Trockenen. Bis ich OER kennenlernte.
Urheberrecht
ist nicht zu übertragen
Das Urheberrecht ist in Deutschland grundsätzlich nicht übertragbar. Das bedeutet, dass ich als Künsterlin/Autorin/Fotografin immer das Urheberrecht behalte, unabhängig davon, wem ich die Nutzungsrechte erteile oder abtrete. Möchte ich nicht, dass irgendjemand anderes meine Ressource verwendet, empfiehlt sich der Hinweis „alle Rechte vorbehalten“.
Nutzungsrecht
ist übertragbar
Das Nutzungsrecht für Ressourcen kann übertragen werden. Beispielsweise kann ich als Fotografin mein Bild einzelnen Personen zur Nutzung freigeben (und ich nutze es parallel) oder ich trete mein komplettes Nutzungsrecht an eine andere Person (meist gegen Honorar) ab. Damit bleibt mir das Urheberrecht erhalten, dennoch kann ich meine Materialie nicht mehr nutzen, denn das Nutzungsrecht habe ich verkauft.
Suche ich also ein Foto zur Nutzung, muss ich es also entweder selbst aufnehmen, oder mir die Nutzungsrechte erkaufen.
OER mit CC-Lizenzen
Klarheit bei der Nutzung
Dieses Dilemma wird mit OER beseitigt. Als OER freigegebene Ressourcen können unter bestimmten Bedingungen kostenlos genutzt und weiterentwickelt werden.
Die wichtigsten Lizenzen sind:
Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz
Creative Commons Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International Lizenz
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