Geprüfte OER-Fachexpertin BDVT

Nach einer fast einjährigen Weiterbildung bin ich nun geprüfte OER-Fachexpertin BDVT. Die damit verbundene Kompetenz zur Nutzung von OER (Open Educational Resources) ist ein wichtiger Gewinn für meinen Berufsalltag.

Prüfung mit Abschlussarbeit

Die Mühe hat sich gelohnt

Vor knapp einem Jahr begann ich meine Weiterbildung zur OER-Fachexpertin. In fünf Schritten arbeitete ich mich immer weiter voran und schloss nun endlich meine Prüfung erfolgreich ab und bin jetzt ganz offiziell geprüfte OER-Fachexpertin BDVT!

Meine Abschlussarbeit, ein Lernvideo mit dem Titel „Service Excellence – Der Griff nach den Sternen“, ist hier abrufbar.

Durch meine Prüfung wurde ich auch in die Liste der OER-Expert:innen aufgenommen.

Weiterbildung geprüfte OER-Fachexpertin BDVT

Definition von OER

Von der UNESCO geprägt und definiert

Open Educational Resources (OER) sind Bildungsmaterialien jeglicher Art und in jedem Medium, die unter einer offenen Lizenz veröffentlicht werden. Eine solche offene Lizenz ermöglicht den kostenlosen Zugang sowie die kostenlose Nutzung, Bearbeitung und Weiterverbreitung durch Andere ohne oder mit geringfügigen Einschränkungen. Dabei bestimmen die Urheber selbst, welche Nutzungsrechte sie einräumen und welche Rechte sie sich vorbehalten.

Open Educational Resources können einzelne Materialien, aber auch komplette Kurse oder Bücher umfassen. Jedes Medium kann verwendet werden. Lehrpläne, Kursmaterialien, Lehrbücher, Streaming-Videos, Multimedia-Anwendungen, Podcasts – all diese Ressourcen sind OER, wenn sie unter einer offenen Lizenz veröffentlicht werden.

OER für mehr offenes Wissen

Kein Fisch auf dem Trockenen mehr

Als Trainerin, Autorin und Bloggerin stand ich immer wieder vor dem Problem, welche Materialien ich für meine Arbeit benutzen und weiterentwickeln darf. Für mich sind besonders Bilder und Grafiken interessant, aber auch Texte, Formulare und Arbeitsblätter.

Das deutsche Gesetz ist da ganz einfach. Ist eine Ressource nicht als OER freigegeben, darf ich sie per se nicht benutzen. 

An dieser Stelle fühlte ich mich oft wie ein Fisch auf dem Trockenen. Bis ich OER kennenlernte.

Wie ein Fisch auf dem Trockenen, OER hilft

Urheberrecht

ist nicht zu übertragen

Das Urheberrecht ist in Deutschland grundsätzlich nicht übertragbar. Das bedeutet, dass ich als Künsterlin/Autorin/Fotografin immer das Urheberrecht behalte, unabhängig davon, wem ich die Nutzungsrechte erteile oder abtrete. Möchte ich nicht, dass irgendjemand anderes meine Ressource verwendet, empfiehlt sich der Hinweis „alle Rechte vorbehalten“.

Nutzungsrecht

ist übertragbar

Das Nutzungsrecht für Ressourcen kann übertragen werden. Beispielsweise kann ich als Fotografin mein Bild einzelnen Personen zur Nutzung freigeben (und ich nutze es parallel) oder ich trete mein komplettes Nutzungsrecht an eine andere Person (meist gegen Honorar) ab. Damit bleibt mir das Urheberrecht erhalten, dennoch kann ich meine Materialie nicht mehr nutzen, denn das Nutzungsrecht habe ich verkauft.

Suche ich also ein Foto zur Nutzung, muss ich es also entweder selbst aufnehmen, oder mir die Nutzungsrechte erkaufen.

OER mit CC-Lizenzen

Klarheit bei der Nutzung

Dieses Dilemma wird mit OER beseitigt. Als OER freigegebene Ressourcen können unter bestimmten Bedingungen kostenlos genutzt und weiterentwickelt werden.

Die wichtigsten Lizenzen sind:

Creative Commons Lizenzvertrag
Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz

Creative Commons Lizenzvertrag
Creative Commons Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International Lizenz

Lernen Sie mich kennen

Vielleicht bei einer Tasse Tee oder Kaffee?

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