- Ergänzend zu den individuell zwischen Auftraggeber:in und Dienstleisterin geschlossenen Verträgen gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen, die den Verträgen beigefügt werden.
- Die vorliegenden Geschäftsbedingungen, soweit vereinbart, haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers/der Auftraggeberin.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
2. Leistungen der Dienstleisterin
- Die Dienstleisterin erbringt ihre Leistungen selbst, durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter:innen. Einzelheiten regelt der jeweilige Vertrag mit dem Auftraggeber.
- Umfang, Form, Thematik und Ziel der Trainingsleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und Trainerin im Einzelnen festgelegt.
- Die Dienstleisterin erbringt Leistungen insbesondere in Form von Trainings, Workshops, Coaching, Facilitation, Prozessbegleitung, Moderation und Beratung, sowohl online als auch in Präsenz.
- Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmer:innen nach Seminaren findet nicht statt.
3. Honorare und Kosten
- Das erste Kontaktgespräch durch die Dienstleisterin ist unentgeltlich.
- Ein Tageshonorar wird je angefangenen Tag für Besprechungen, Analysen, Vorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber/der Auftraggeberin oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart.
- Für Maßnahmen wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart.
- Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber/der Auftraggeberin berechnet werden der Einsatz von technischen Assistent:innen, Filmen, Videospots, auditiven Fallstudien u. a.
- Für Maßnahmen am Wochenende und/oder an gesetzlichen Feiertagen werden besondere Honorarvereinbarungen getroffen.
- Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet.
- Alle Leistungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Die vereinbarten Honorare sowie entstandene Kosten werden, sofern nicht anders vereinbart, nach der Durchführung der Dienstleistung in Rechnung gestellt. In Rechnung gestellte Leistungen, entstandene Kosten und in Rechnung gestellte Kosten sind ohne Abzug sofort zu zahlen.
- Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.
4. Sicherung der Leistung
- Der Auftraggeber/die Auftraggeberin anerkennt das Urheberrecht der Dienstleisterin an den von dieser erstellten Werken an. Gleiches gilt für Ton- oder Bildaufzeichnungen der Arbeit. Eine Vervielfältigung/Verwendung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber/die Auftraggeberin bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Dienstleisterin.
- Der Auftraggeber/die Auftraggeberin sichert zu, dass den von ihm/ihr für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen. Das von der Dienstleisterin vorbereitete Material wird den Teilnehmenden der Maßnahme vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin nach Maßgabe der Bestimmungen der Ziffer 4.1 zur Verfügung gestellt.
- Der Auftraggeber/die Auftraggeberin informiert die Dienstleisterin vor und während der vereinbarten Trainingsmaßnahmen laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin benannt.
- Sollen Teile des Trainingskonzepts und/oder Durchführung des Auftrages vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin Dritten in Auftrag gegeben werden, ist der Dienstleisterin der Auftrag zur Koordinierung dieser Aufträge zu erteilen, um Übereinstimmung mit den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen. Zugezogene Dritte werden als Verrichtungsgehilf:innen der Dienstleisterin tätig, nicht als Erfüllungsgehilf:innen.
- Die Dienstleisterin verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihr durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber/der Auftraggeberin bekanntgeworden sind, auch nach Beendigung des Auftrages.
- Die Dienstleisterin trifft die Auswahl von Medienproduzenten, Geräteherstellern, Seminarhotels sowie sonstigen Dritten, die von der Dienstleisterin zur Durchführung des Auftrages eingesetzt werden. Die Dienstleisterin wird deren Auswahl ausschließlich im Interesse der bestmöglichen Durchführung des Auftrages treffen und haftet ausschließlich für Auswahlverschulden.
- Die Dienstleisterin ist berechtigt, ihre Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers/der Auftraggeberin anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch die Dienstleisterin wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von der Dienstleisterin nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist die Dienstleisterin unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin innerhalb von 6 Monaten nach dem ausgefallenen Termin nachzuholen.
- Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, bemüht sich die Dienstleisterin, den Termin anderweitig zu besetzen. Gelingt dies, so ist lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 Prozent des Honorars zuzüglich der anfallenden Kosten zu zahlen. Kann der Termin nicht anderweitig besetzt werden, sind bei Absagen folgende Stornierungssätze zuzüglich entstandener Kosten gemäß Ziffer 3 zu zahlen.
Stornierungszeiträume und -sätze:
- Bis 12 Wochen vorher: kostenlos
- Bis 4 Wochen vorher: 70 Prozent des vereinbarten Honorars zzgl. MwSt.
- Weniger als 4 Wochen vorher: 100 Prozent des vereinbarten Honorars zzgl. MwSt.
5. Allgemeine Bestimmungen
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Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
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Für diese Bedingungen und seine Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.
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Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Auftraggeber:in und Dienstleisterin oder aus diesen Geschäftsbedingungen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Dienstleisterin. Dies gilt ebenfalls, falls a) der Auftraggeber/die Auftraggeberin keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder b) der Auftraggeber/die Auftraggeberin nach Vertragsabschluss seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder sein Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.